Reglement der Kindertagesstätte Domino

Im Reglement der Kindertagesstätte Domino sind die wichtigsten Prozesse beschrieben, die eine optimale Organisation des Kita-Betriebes gewährleisten. Das Reglement wird durch den Vereinsvorstand festgelegt.

Die Kindertagesstätte Domino bietet seit 1994 ein qualifiziertes familienergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter an. Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Trägerschaft der Kindertagesstätte ist der Verein Kindertagesstätte Domino.

1. Aufnahmekriterien

Aufnahmealter

Die Kita nimmt Kinder im Vorschulalter auf. Betreut werden Kinder ab dem zweiten Lebensmonat bis zur 3. Klasse.

Aufnahmebedingungen

Die Kitaleitung berücksichtigt bei der Aufnahme Konstanz und Zusammensetzung der Kindergruppen. Kinder mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten können nach Absprache ebenfalls Aufnahme finden.

Besteht eine Warteliste, entscheidet die Kitaleitung über die definitive Aufnahme. Geschwister von bestehenden Kindern haben Vorrang.

2. Anmeldung / Aufnahmegespräch

Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Das Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt an die Kitaleitung zu senden.
Anschliessend wird von der Kitaleitung ein Aufnahmegespräch vereinbart.

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 80.– pro Kind.

Die definitiven Betreuungstage und der entsprechende Tarif werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten.

3. Eingewöhnung / Eintritt

Um dem Kind eine optimale Eingewöhnung zu gewähren, wird es anfangs von einer Bezugsperson (Mutter, Vater, Grosseltern usw.) begleitet. Die Eingewöhnung wird dem Rhythmus des Kindes angepasst und die Zeiten individuell vereinbart. Für die Eingewöhnung stellt die Kindertagesstätte Domino den Eltern eine Pauschale von Fr. 450.00 in Rechnung.

4. Öffnungszeiten und Betriebsferien

Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 06.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.

Die Kita bleibt an folgenden Tagen geschlossen:

  • Karfreitag und Ostermontag
  • Auffahrt inkl. anschliessendem Freitag
  • Pfingstmontag
  • Zofinger Kinderfest (erster Freitag im Juli)
  • 1. August

Betriebsferien:

  • die 3. und 4. Woche der Sommerferien der Zofinger Schulen
  • 24. Dezember ab 12.00 Uhr bis und mit 2. Januar

Die Betriebsferien sowie freien Tage sind taxpflichtig.

5. Anwesenheit

Im Interesse des Kindes ist eine regelmässige Anwesenheit in der Kindertagesstätte erforderlich, damit sich das Kind in die Gruppe integrieren kann. Die Mindestanwesenheit beträgt für Säuglinge und Kleinkinder 40%. Bei Kindergarten-Kindern, die bereits mindestens ein halbes Jahr die Kita besucht haben, kann das Minimum 20% betragen.
Ein Betreuungstag umfasst maximal 10 Stunden.

6. Abwesenheit und Ferien

Zusätzliche Ferien oder Absenzen müssen der Gruppenleitung möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Fehlt das Kind kurzfristig für einzelne Tage, so erfolgt die Abmeldung in der Kita bis spätestens um 09.00 Uhr telefonisch.

7. Bringen und Abholen der Kinder

Um einen geregelten Tagesablauf zu garantieren, gelten folgende Bring- und Abholzeiten:

  • Morgen
    06.30 – 09.00 Uhr
  • Nachmittag
    13.00 – 14.00 Uhr
  • Abend
    16.30 – 18.30 Uhr

Die Kinder dürfen nur von den Eltern oder berechtigten Personen abgeholt werden. Erfolgt keine entsprechende Meldung und will eine dem Personal unbekannte Person ein Kind abholen, so bleibt dieses bis zur Klärung der Situation in der Kita.

Gemäss dem pädagogischen Konzept der Kita ist die Wald- und Naturpädagogik ein wichtiger Bestandteil des Kita-Alltages. Um dies umsetzen zu können, findet die Betreuung regelmässig auch in der freien Natur, insbesondere im Wald statt. Details dazu werden in den jährlichen Informationsblättern zur Waldsaison bekannt gegeben.

Zu beachten ist dabei, dass Eltern, deren Kinder nur halbtags in der Kita sind, die Kinder zwischen 13 und 14 Uhr an einem Kita-externen Ort innerhalb von Zofingen holen oder bringen müssen.

8. Mahlzeiten

Die Kinder erhalten Frühstück, Znüni, Mittagessen und Zvieri in der Kindertagesstätte. Deshalb sind die Eltern gebeten, den Kindern keine Esswaren und Süssigkeiten mitzugeben (Ausnahme: Kindergeburtstage).

Die Säuglinge erhalten ihre Mahlzeiten (Muttermilch oder Milchpulver) nach Bedarf. Die Eltern bringen diese selber mit.

9. Verhalten im Krankheitsfall und bei Unfall

Kranke Kinder dürfen nicht in die Kita gebracht und müssen bis 09.00 Uhr abgemeldet werden.

Leiden Kinder oder andere Familienmitglieder an ansteckenden Krankheiten wie Mumps, Masern, Röteln, Salmonellose, Läuse u.a., ist dies der Kitaleitung zu melden.

Erkrankt ein Kind in der Kita, werden die Eltern benachrichtigt und aufgefordert, ihr Kind abzuholen. Der Entscheid liegt bei der Gruppenleitung.

Das Kind soll erst dann wieder in die Kindertagesstätte zurückkehren, wenn es wieder ganz gesund ist.
Rezeptpflichtige Medikamente werden den Kindern nur auf ärztliche Verordnung verabreicht. Für rezeptpflichtige Medikamente, die in der Kita verabreicht werden sollen, unterschreiben die Eltern ein Formular. Dieses berechtigt die Gruppenleitung, dem Kind das Medikament zu verabreichen.

Bei einem Unfall/Notfall werden die Eltern sofort vom Kitapersonal informiert. Wenn die Eltern nicht die Möglichkeit haben, ihr Kind selber zum Arzt zu bringen, dann wendet sich das Kitapersonal an die zuständige Institution (Notarzt, Spital, Kinderarzt).

10. Kleider und Ersatzkleider

Die Eltern sind angehalten, ihr Kind bequem und der Witterung entsprechend zu kleiden und für ihr Kind Hausschuhe und ausreichend Ersatzkleider mitzubringen.

11. Kindergarten-Kinder

Die Kindergarten-Kinder werden in zwei der insgesamt sechs Zofinger Kindergärten auf dem Kindergartenweg zu Fuss begleitet, bis sie sich im Strassenverkehr sicher fühlen, aber nicht länger als 6 Monate. Welche Kindergärten begleitet werden können, entscheidet sich anfangs Juni aufgrund der Kindergarten-Einteilung der Kita-Kinder. Die zwei Kindergärten, die von Domino-Kindern am meisten besucht werden, werden begleitet, ausgenommen davon sind die Kindergärten Mühlethal und Hottigergasse. Die genaue Regelung kann dem Beiblatt «Regelung Kindergartenbegleitung» entnommen werden, welches ein Bestandteil dieses Reglements ist.

12. Zusammenarbeit und Kommunikation

Wir legen grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und einen regelmässigen und offenen Kontakt mit den Eltern.

Für Mitteilungen jeglicher Art, welche die direkte Betreuung des Kindes betreffen, ist die Gruppenleitung Ansprechperson.

Die Gruppenleiterin resp. Kitaleiterin nimmt sich gerne Zeit für ein Gespräch.

Allfällige Probleme sind direkt mit der Gruppenleiterin resp. der Kitaleiterin, in begründeten Fällen mit der/dem Vereinspräsidentin/en zu besprechen.

Besonderheiten oder spezielle Anlässe werden an der Info-Wand oder mit Rundschreiben mitgeteilt. Elternanlässe dienen der Information über den Alltag in der Kita und bieten Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen. Die Teilnahme der Eltern wird erwartet.

13. Betreuungskosten

Die Betreuungskosten richten sich nach der Tarifordnung. Die Elternbeiträge sind im Voraus auf Anfang des Betreuungsmonats zu leisten. Zu Anfang des Vertragsverhältnisses ist zusätzlich eine Pauschale von CHF 400.– als Sicherheit zu leisten. Diese wird mit dem letzten fälligen Monatsbeitrag am Ende des Vertragsverhältnisses verrechnet.

14. Versicherungen

Die Versicherung für Krankheit und Unfall während des Aufenthaltes in der Kita sowie auf dem Kindergartenweg ist Sache der Eltern. Für den Verlust von persönlichen Gegenständen (Schmuck, Spielzeug usw.) übernimmt die Kindertagesstätte keine Haftung.

Die Eltern haften für allfällige Schäden, die ihr Kind verursacht. Deshalb wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

15. Austritt und Kündigung

Die unterzeichnete Tarifvereinbarung zwischen Eltern und Kita ist für drei Monate verbindlich. Anschliessend kann diese auf jedes Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Kitaleitung behält sich vor, bei unlösbaren Problemen den Kitaplatz zu kündigen.

16. Inkrafttreten

Das vorliegende Reglement tritt per 1. August 2023 in Kraft und ersetzt die Version vom 1. August 2014.

Verein Kindertagesstätte Domino Zofingen


Der Präsident, Stefano Di Giusto